Schutzklausel/Erklärung
Bei der Vergabe von Beratungs- und Schulungsleistungen
Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich,
dass es nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführt wird und diese auch nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses anwendet oder sonst verbreitet,
dass die Unternehmensleitung im Rahmen der Geschäftsführung ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht die Teilnahme an Kursen und Seminaren nach der Technologie von L. Ron Hubbard empfiehlt oder genehmigt,
dass die Unternehmensleitung die Technologie von L. Ron Hubbard ablehnt.
Bei Verstoß gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 1 - 3 ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Weitergehende Rechte bleiben unberührt.